SMV Satzung
SMV-Satzung Scheffel-Gymnasium
Diese Satzung bezieht sich auf § 62 bis § 70 SchG in der Fassung vom 18. Dezember 2006 und der SMV-Verordnung in der Fassung vom 9. Dezember 2015
I. Aufgaben der SMV
Die SMV ist Sache aller Schüler. Nur wenn alle Schüler, insbesondere die älteren unter ihnen, die SMV unterstützen und mitwirken, kann sie Erfolg haben. Außerdem ist darauf zu achten, dass alle interessierten Schülerinnen und Schüler in die SMV-Arbeit mit einbezogen sind. Das gilt ebenso für diejenigen Schülerinnen und Schüler, die nicht in den Schülerrat gewählt wurden.
Grundsätzlich stehen jedem Schüler die Organe der SMV offen; des Weiteren kann sich jeder Schüler mit Fragen, Beschwerden, Kritik, Anregungen und Beiträgen an die Organe der SMV wenden, vor allem an die Klassensprecher und den SMV-Vorstand. Um die Erreichbarkeit der Schülersprecher und Verbindungslehrer zu gewährleisten, informiert ein öffentlich zugängliches Info-Brett über die Belange der SMV.
Die Aufgaben der SMV umfassen:
1. Interessensvertretung der Schüler
Die SMV hat die Aufgabe, die Interessen und Wünsche der Schülerschaft gegenüber der Schulleitung, dem Lehrerkollegium und der Elternschaft zu vertreten. Dazu nehmen die Schülervertreter ihr Anhörungsrecht, ihr Vorschlagsrecht, das Beschwerderecht, das Vermittlungs- und Vertretungsrecht und das Informationsrecht in Anspruch. Das Schülersprecherteam wählt die Vertreter für die Schulkonferenz, auch die Ersatz-Schülersprecher werden auf diese Weise gewählt. Die Schülervertreter können außerdem Anregungen und Vorschläge für die Gestaltung des Unterrichts in der Klassenpflegschaft und in den Fachkonferenzen einbringen.
Schülervertreter können einzelne Mitschüler vertreten, sofern diese es wünschen.
2. Selbstgewählte Aufgaben
Die SMV verpflichtet sich, an der Gestaltung des schulischen Lebens aktiv teilzuhaben und dabei auf die Wünsche der Schüler einzugehen. Insbesondere soll sich die SMV im sozialen, politischen, sportlichen, und/oder kulturellen Bereich engagieren.
3. Übertragene Aufgaben
Die SMV beteiligt sich an Organisations- und Verwaltungsaufgaben der Schule.
4. Kooperationen
Die SMV arbeitet mit anderen Schulen und deren SMV’en, mit Arbeitskreisen, mit Bezirksarbeitsgemeinschaften, mit dem Landesschülerbeirat oder weiteren Institutionen dieses Charakters zusammen.
II. Organe der SMV
Organe der SMV sind:
1. Klassensprecher/Kurssprecher
Die beiden gleichberechtigten Klassensprecher und Kurssprecher vertreten die Interessen der Schüler einer Klasse bzw. eines Kurses in der SMV. Sie werden spätestens in der 3. Unterrichtswoche gewählt.
Sie sind Mitglied im Schülerrat, die Amtszeit beträgt ein Jahr. Sie sind verpflichtet, die Klasse bzw. den Kurs regelmäßig und umfassend über die Angelegenheiten der SMV zu unterrichten.
Die Unterrichtung der Schüler über die Arbeit der SMV findet grundsätzlich in den gemeinsamen Stunden mit dem Klassenlehrer statt, in besonders dringlichen Angelegenheiten darf nach Rücksprache mit einem Fachlehrer auch in einer anderen Unterrichtsstunde berichtet werden. Die Unterrichtung über die Inhalte der Schülerratssitzungen hat auf der Grundlage des veröffentlichten Protokolls stattzufinden.
Die Anzahl der Kurssprecher in den Kursstufen richtet sich nach der Anzahl der Deutschkurse. In jedem Deutschkurs werden zwei gleichberechtigte Kurssprecher gewählt.
Von der fünften bis zur achten Klasse werden der Schüler und die Schülerin mit den meisten Stimmen für ihr Geschlecht zu den gleichberechtigten Klassensprechern erklärt. Alle Schülerinnen und Schüler einer Klasse/eines Kurses müssen sich repräsentiert fühlen, hierfür sind jedoch ab der neunten Klasse nicht zwangsläufig ein männliches und ein weibliches Klassen-/Kursmitglied Klassen- bzw. Kurssprecher erforderlich.
Die Gewählten sind Mitglied im Schülerrat. Darüber hinaus können in allen weiteren Kursen Kurssprecher gewählt werden, diese sind aber nicht Mitglied im Schülerrat und haben dort kein Stimmrecht.
2. Schülerrat
2.1 Zusammensetzung und Stimmrecht
Die Klassensprecher und Kurssprecher bilden den Schülerrat, bei Beschlüssen sind alle Mitglieder des Schülerrates stimmberechtigt.
Der Schülerrat kann für besondere Aufgaben Ausschüsse einsetzen und zusätzliche beauftragte Schüler heranziehen, die in den Schülerratssitzungen Teilnahme- und Rederecht, jedoch kein Stimmrecht haben.
2.2 Sitzungen
Die Termine der Schülerratssitzungen werden in Absprache zwischen Schülersprechern und Vertrauenslehrern festgelegt und allgemein bekannt gegeben. Es sollte je nach Bedarf alle 4-6 Wochen eine Sitzung stattfinden. Eine Sitzung muss einberufen werden, wenn die Mehrheit des Schülerrats dies bei den Vertrauenslehrern schriftlich unter Angabe der Gründe beantragt.
Jede Schülerratssitzung ist öffentlich. Nur auf Antrag eines Mitglieds kann die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden. Die Einladung zur Sitzung erfolgt mindestens eine Woche vor dem Sitzungstermin. Das Schülersprecherteam leitet die Sitzungen. Es besteht Anwesenheitspflicht für die Mitglieder des Schülerrates sowie für die sonstigen Beauftragten des Schülerrats.
Über die Sitzungen des Schülerrates wird ein Protokoll angefertigt. Dieses soll vom Schriftführer innerhalb einer Woche nach der Schülerratssitzung den Vertrauenslehrern vorgelegt werden, die es anschließend veröffentlichen.
2.3 Beschlussfähigkeit
Der Schülerrat ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst, sofern es nicht anders festgelegt ist. Auf Antrag wird geheim abgestimmt, ansonsten mit Handzeichen.
3. Schülersprecher
Der Schülerrat wählt in der letzten SMV-Sitzung eines Schuljahres für das kommende Schuljahr drei Schülersprecher und gegebenenfalls zusätzlich bis zu zwei Schülersprecher aus der 12. Klasse; hierbei ist darauf zu achten, dass maximal zwei Schülersprecher pro Stufe gewählt werden dürfen. Jeder Schüler und jede Schülerin kann sich zur Wahl stellen. Die Amtszeit beträgt ein Schuljahr. Sämtliche Schülersprecher sind nach den Grundsätzen des konstruktiven Misstrauensvotums abwählbar.
Der erste Schülersprecher, nämlich der dienstälteste Schülersprecher (bei gleicher Amtszeit findet Abstimmung im Schülerrat statt; der dienstälteste Schülersprecher hat zusätzlich die Option, das Amt als erster Schülersprecher abzulehnen und den Schülerrat abstimmen zu lassen) ist der Vorsitzende des Schülerrates.
Wie auch das gesamte Schülersprecherteam vertritt er die Interessen der Schüler der gesamten Schule gegenüber der Schulleitung, dem Lehrerkollegium und dem Elternbeirat sowie nach Außen wie beispielsweise bei Arbeitskreisen oder gegenüber dem Landesschülerbeirat.
Das Schülersprecherteam beruft die Schülerratssitzungen ein, setzt die Tagesordnung fest und leitet die Sitzungen. Die Schülersprecher sind verantwortlich für die Arbeit der SMV und den Schülern gegenüber rechenschaftspflichtig.
Es sollten Schülersprecher an allen regionalen und überregionalen Treffen von Schülervertretungen teilnehmen.
Für die Abwicklung der Arbeit des Schülerrats werden gewählt:
4. Kassenwart
Die Verbindungslehrer führen das Amt des Kassenwarts aus. Auf Antrag des Schülerrates müssen sie ihre Arbeit offenlegen.
5. Schriftführer
In der konstituierenden Sitzung zu Beginn des Schuljahres wählt der Schülerrat einen Schriftführer sowie einen Stellvertreter, der den Schriftführer bei seiner Arbeit unterstützt. Der Schriftführer fertigt von allen Sitzungen des Schülerrates ein Protokoll an. Außerdem sammelt und verwaltet er gewissenhaft die Protokolle der Ausschüsse.
6. Jahrgangsstufensprecher
Die Jahrgangsstufensprecher der Kursstufen werden von den Kurssprechern einer Jahrgangsstufe gewählt. Ihre Aufgaben umfassen unter anderem Stufenprojekte und Informationsaustausch.
7. Ausschüsse
Ausschüsse für die verschiedenen Aufgabenbereiche sowie Stufenausschüsse werden mit Zustimmung des Schülerrats gebildet und aufgelöst. Ausschüsse können zu den Aufgabenbereichen Projekte und Veranstaltungen gebildet werden.
Stufenausschüsse bilden die Klassen einer Jahrgangsstufe. Die Ausschüsse sind für alle Schüler offen.
Die Ausschüsse wählen aus ihrer Mitte jeweils einen Sprecher. Er koordiniert die Arbeit seines Ausschusses, beruft die Ausschuss-Sitzungen ein und leitet sie. Er ist für die Arbeit seines Ausschusses verantwortlich. Der Sprecher achtet auf die Mitarbeit seiner Ausschuss-Mitglieder.
Die Ausschüsse arbeiten selbstständig und sind dem Schülerrat Rechenschaft schuldig.
III. Wahlen
Die Grundsätze der ordentlichen Wahl gelten für alle Wahlen innerhalb der Schülermitverantwortung. Sie sind also gleich, geheim, allgemein und direkt. Die Vorbereitung und Durchführung der Wahl ist Aufgabe des Wahlleiters, der selbst nicht kandidiert und von dem jeweiligen Gremium auf Vorschlag gewählt wird. Nach der Aufstellung der Kandidatenliste wird eine Personaldebatte unter Ausschluss der Kandidaten geführt.
Die Einladung zur Wahl der Schülersprecher, die Einladung zur Wahl der Verbindungslehrer erfolgt durch den amtierenden ersten Schülersprecher oder einen seiner Stellvertreter sofern vorhanden, ansonsten ein Verbindungslehrer.
1. Einberufung der Schulkonferenz
Die Gruppe der Schülervertreter kann beim Schulleiter die Einberufung der Schulkonferenz beantragen. Die gewünschten Tagesordnungspunkte müssen dann angegeben werden.
2. Wahl der Verbindungslehrer
Der Schülerrat wählt am Ende eines Schuljahres zwei Verbindungslehrer.
Der Lehrer mit den meisten Stimmen gewinnt die Wahl, der weitere Verbindungslehrer ist die Person des anderen Geschlechts mit den meisten Stimmen, sofern sich Vertreter der beiden Geschlechter haben zur Wahl stellen lassen.
Ihre Amtszeit beträgt ein Schuljahr. Ein Verbindungslehrer ist nach den Grundsätzen des konstruktiven Misstrauensvotums abwählbar.
Die Schülersprecher stellen nach den Vorschlägen des Schülerrates eine Kandidatenliste der wählbaren Lehrer auf. Nicht wählbar sind der Schulleiter, der stellvertretende Schulleiter sowie Lehrer mit weniger als einem halben Lehrauftrag. Die vorgeschlagenen Lehrer müssen vor der Wahl durch das Schülersprecherteam nach ihrem Einverständnis zur Kandidatur befragt werden.
Vor der Wahl der Verbindungslehrer im Schülerrat erfolgt ein Meinungsbildungsprozess in allen Klassen aufgrund der vom Schülersprecher aufgestellten Kandidatenliste. Die Klassensprecher nehmen das Meinungsbild zur Kenntnis, sind jedoch in ihrer Wahl nicht daran gebunden.
Vor der Wahl stellen sich die Kandidaten vor. Außerdem wird eine Personaldebatte unter Ausschluss der Kandidaten geführt. Jedes Mitglied des Schülerrates hat zwei Stimmen an unterschiedliche Kandidaten zu vergeben.
Zu den Aufgaben der Verbindungslehrer gehört, neben der Beratung und Unterstützung der SMV, die Einladung zu den Kurssprecher- und Schülersprecherwahlen.
IV. Evaluation
Sowohl auf der SMV-Tagung als auch in den Schülerratssitzungen findet selbstkritischer Austausch über vergangene und anstehende Projekte statt.
V. Finanzierung und Kassenprüfung
Die Finanzmittel der SMV müssen für Zwecke, die der Schülerschaft insgesamt dienen oder für Zwecke, die vom Schülerrat vorgeschlagen und mit Mehrheit beschlossen wurden, verwendet werden. Die Finanzen werden von den Verbindungslehrern über ein Konto verwaltet.
Ausgaben können Verbindungslehrer, Schülersprecher und Kassenwart in gegenseitigem Einverständnis tätigen.
Belege sind ein Jahr aufzubewahren.
VI. Inkrafttreten
Die Geschäftsordnung wurde am 26.02.2018 von zwei Dritteln der Mitglieder des Schülerrats verabschiedet. Sie tritt am 01.05.2018 in Kraft.
Die Satzung kann mit einer Mehrheit von zwei Dritteln geändert werden.
Die SMV-Satzung muss veröffentlicht und damit allen Schülerinnen und Schülern zugänglich gemacht werden.