Schülerbeförderungskosten und Spinde räumen
Liebe Eltern,
wir wenden uns heute mit zwei speziellen HInweisen an Sie, die nicht alle Eltern betreffen, aber für die Betroffenen sehr wichtig sind.
Schülerbeförderungskosten
Zu Ihrer Information zitieren wir aus dem Schreiben des Ortenaukreises:
Im Zuge der Tarifreform 2021 wurde der Grundsatz eingeführt, dass für alle Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen und Berufsfachschulen die für den individuellen Schulweg erforderlichen Fahrkarten gekauft werden müssen. Im Nachgang zum Schuljahr erfolgt dann eine individuelle Erstattung, die in der Höhe davon abhängt, ob es sich bei der im Ortenaukreis besuchten Schule um die nächstgelegene bzw. die nicht nächstgelegene Schule des gewählten Bildungsganges handelt.
Grundsätzlich muss von SuS der Eigenanteil erbracht werden, der zur Erreichung der nächstgelegenen Schule gezahlt werden müsste.
Definition „nächstgelegene Schule“ Die nächstgelegene Schule ist diejenige Schule des gewählten Bildungsganges, die vom Wohnort
aus auf kürzester Wegstrecke erreichbar ist. Als besondere Bildungsgänge gelten Sonderprofile wie z.B. Musikprofil oder Hochbegabtenzug.
Hierzu ist es erforderlich, dass die Eltern von Schülerinnen und Schülern bis spätestens 31.10. des darauffolgenden Schuljahres den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag zusammen mit den gekauften Fahrkarten im Sekretariat der Schule einreichen.
Das Antragsformular 208.031 finden Sie bei Teams im Kanal Aula.
Der Antrag muss von einem sorgeberechtigten Elternteil oder dem volljährigen Schüler/der volljährigen Schülerin eigenhändig unterschrieben sein. Eingereichte Fahrkarten müssen von den SuS mit lesbarem Namen unterschrieben sein. Fahrkarten, die den Inhaber nicht zweifelsfrei erkennen lassen, werden nicht berücksichtigt.
Für Rückfragen steht Ihnen unser Sekretariat unter 07821 / 919 63-0 oder -2 zur Verfügung.
Spinde müssen geräumt werden
Im Zuge der Sommerferien nimmt die Firma AstraDirect einen Austausch und Neuplatzierung der Spinde vor. Hierfür müssen alle persönlichen Gegenstände aus den Schließfächern entnommen werden. Die Frist hierfür endet am Tag nach Beginn der Sommerferien. Bitte erinnern Sie Ihr Kind hieran.
Herzliche Grüße
das Schulleitungsteam und Sekretariat des Scheffel-Gymnasiums